Schweizer Schweinemarkt: Die Massnahmen zeigen Wirkung Die Massnahmen zur Entlastung des Schweizer Schweinemarktes haben Wirkung gezeigt. Der Markt erholt sich langsam. Überbelegungen der Ställe mit möglichen Folgen für das Tierwohl konnten verhindert werden. Die laufenden Exportmassnahmen werden entsprechend reduziert. Die Marktsituation wird laufend beobachtet.

Ausbruch der Enzootischen Pneumonie bei Schweinen - Abklärungen in mehreren Kantonen
Am 9. September 2026 wurde die Enzootische Pneumonie (EP) bei Schweinen eines Schweinerings festgestellt. Bei einem Schweinering arbeiten verschiedene Zucht-und Mastbetriebe arbeitsteilig zusammen. Dadurch werden regelmässig Tiere zwischen den angeschlossenen Betrieben verstellt.
Betroffen sind derzeit 20 Zuchtbetriebe in sechs Kantonen und 40 Mastbetriebe in 16 Kantonen. Alle Betriebe des Schweinerings wurden unter eine Sperre ersten Grades gestellt. Damit gelten Einschränkungen für den Tierverkehr.
Die Krankheit ist für Menschen ungefährlich. Das Fleisch kann bedenkenlos verwertet werden.
Wir hoffen, dass die Schweiz rasch wieder seuchenfrei wird.
Die EP ist eine ansteckende bakterielle Lungenerkrankung der Schweine. Sie betrifft vor allem Mast- und Absetzferkel und kann Husten und Fieber verursachen. Der Erreger kann auch über die Luft übertragen werden. Die Veterinärbehörden führen epidemiologische Abklärungen, klinische Kontrollen, Probenahmen und Laboruntersuchungen durch. Bund und Kantone stehen dazu in engem Austausch. Welche weiteren Bekämpfungsmassnahmen die Veterinärbehörden ergreifen, wird aufgrund der Ergebnisse der laufenden Abklärungen festgelegt.
Tierverkehr lückenlos dokumentieren und Biosicherheit einhalten
Beim Verstellen von Schweinen können Krankheitserreger in weitere Betriebe gelangen. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit hilft, die Ausbreitung von Tierseuchen rasch einzudämmen. Vollständige und aktuelle Angaben ermöglichen es den Veterinärbehörden, Kontaktbetriebe schnell zu ermitteln und gezielt Schutzmassnahmen zu treffen. Fehlende oder verspätete Meldungen können diese Abklärungen verzögern. Das BLV erinnert Schweinehaltende an ihre Pflichten gemäss der Tierseuchenverordnung: Jeder Zugang von Schweinen muss innert drei Arbeitstagen der Tierverkehrsdatenbank (TVD) gemeldet werden. Der Zugang zur TVD erfolgt über Agate. Zusätzlich müssen sämtliche Zu- und Abgänge spätestens nach drei Tagen in der betrieblichen Bestandeskontrolle erfasst sein.
Wer Schweine in eine andere Tierhaltung verstellt, muss ein vollständig und korrekt ausgefülltes Begleitdokument ausstellen. Die von den kantonalen Veterinärbehörden angeordneten Einschränkungen des Tierverkehrs sind
einzuhalten. Schweinehaltende können zudem zur Eindämmung beitragen, indem sie die Biosicherheitsmassnahmen konsequent umsetzen. Dazu gehören insbesondere Personenschleusen, Kleiderwechsel sowie die Desinfektion von Händen und Stiefeln. Damit schützen sie den eigenen Bestand und andere Schweinehaltungen. Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung des Veterinärdienstes Schweiz.
Medienmitteilung des Veterinärdienstes Schweiz
Enzootische Pneumonie der Schweine (EP)
Weitere Informationen
https://veterinaerdienst.lu.ch/Aktuelles/Ausbruch_EP
.jpg)



Situation auf dem Schweinemarkt - Massnahmen zur Entlastung des Schweinemarktes - Massnahmen zur kurzfristigen Entlastung des Schweinemarktes - Langfristige Lösung angestrebt - Ziel ist, dass die Branche langfristige Lösungen erarbeitet, um den Schweinemarkt nachhaltig ins Gleichgewicht zu bringen.

Die Suisseporcs Delegierten trafen sich am 27.5.2026 zur ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Olten SO. 108 Delegierte haben an der Versammlung teilgenommen. Sie haben bei der Schlussabstimmung die 2/3 – Mehrheit zur Annahme des Konzeptes für einen nachhaltig gesunden Schweinemarkt nur äusserst knapp verpasst. Der Antrag des Zentralvorstandes wurde nach knapp vier Stunden Diskussion zur Abstimmung gebracht
.png)