Nicht nur des Schweizers Liebling
Sonnenexponierte Laufhofflächen dürfen neu vom 1. März bis zum 31. Oktober mit einem Netz beschattet werden.
Bis Anhin durften Laufhofflächen nur bis Ende September beschattet werden. Da der Altweibersommer aber bereits im letzten Sommer auch noch im Oktober sehr stark war, holten sich viele Schweine im Laufhof einen Sonnenbrand. Auf Intervention der Suisseporcs beim Bund wurde diese Bestimmung nun in der neusten Fassung der Verordung des EVD über Ethoprogramme vom August 2011 angepasst. (Anhang 5; Art.4 Abs. 5)
Link zur Ethoprogrammverordnung